Kosten einer Wurzelbehandlung

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Wovon hängen die Kosten für eine Wurzelbehandlung ab?

Die Kosten für eine Wurzelbehandlung sind abhängig vom Schwierigkeitsgrad der Behandlung und dem damit verbundenen (Zeit-) Aufwand. Den Gesamtaufwand und die daraus resultierenden Kosten der Behandlung ermitteln wir in einem Untersuchungs- und Beratungstermin. Wir versuchen, Eigenanteile für Sie durch Nutzung der gesetzlich vorgegeben Gebührenordnungen zu vermeiden oder möglichst zu reduzieren.

Gesetzlich versicherte Patienten

Die Kosten für die Untersuchung und Beratung vor der Behandlung werden immer von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Ob die Behandlung selbst vollständig oder anteilig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Es gibt bei uns keine „Kassen-“ oder „Privatbehandlung“, sondern nur eine hochprofessionelle und sinnvolle Behandlung nach höchstem wissenschaftlich erforschtem Standard.

Denn: Den Bakterien im Zahn ist es leider gleichgültig, wie Sie versichert sind.

Gesetzlich versicherte Patienten müssen in vielen Fällen die Behandlungskosten teilweise oder vollständig (gerade bei Revisionsbehandlungen) selbst übernehmen, da die unter dem OP-Mikroskop durchgeführten Behandlungen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten sind. Jede Behandlung wird jedoch auf Erstattungsfähigkeit geprüft, so dass in einzelnen Fällen ein Anteil der Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen wird.

Natürlich bekommen Sie im Falle eines Eigenanteils vorher eine ausführliche Kostenvorhersage von uns.

Gut zu wissen:

Gute Zusatzversicherungen übernehmen mittlerweile große Teile der Behandlungskosten einer Wurzelbehandlung.

Kein Sorge, kein Risiko:

In akuten Schmerzsituationen führen wir Behandlungen auch ohne vorher abgeklärte Kostenfrage ohne Risiko für Sie durch. Sie haben dann – ohne Schmerzen und ohne Druck – die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie die Behandlung, die in der Regel aus zwei oder mehr Terminen besteht, bei uns weiterführen möchten.

Privat versicherte Patienten

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in den meisten Fällen einen großen Anteil der Behandlungskosten einer Wurzelbehandlung. Insbesondere bei sehr aufwendigen und schwierigen Behandlungen wie etwa Revisionsbehandlungen müssen auch privatversicherte Patienten mit einem höheren Eigenanteilen rechnen.

Sie erhalten vor der Behandlung eine detaillierte Kostenvorhersage zur Prüfung durch Ihren Kostenträger, da die Erstattung der Behandlungskosten durch die private Krankenversicherung abhängig vom abgeschlossenen Vertrag und Bundesland erfolgt.

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Dr. Johannes Cujé

und

Dr. Horst Behring

Unsere Spezialisten für Wurzelbehandlungen
(Endodontologie / Endodontie)

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Praxis
Dr. Behring und Partner

Zahnheilkunde.

Wandsbeker Chaussee 44, 22089 Hamburg